Die Alte Burg im Hausvertrag von Pavia (1329)

Bild: Der Hausvertrag von Pavia (Quelle: Historisches Lexikon
Bayerns, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Hausurkunde 140)

Der Arbeitskreis Burgen beschäftigt sich im Zuge der Erforschung der Alten Burg auch mit Schriftquellen. Sie geben Hinweise auf ihre Entstehung, ihre Besitzer, ihre Funktion und mögliche Gründe dafür, weshalb die Burg unterging und später in einer weiteren Bauphase wieder errichtet wurde. Neben Fach- und Sekundärliteratur sind es vor allem die wenigen überlieferten alten Schriften, die für unsere Arbeit von großer Bedeutung sind.

Bisher kennen wir vier Primärquellen, in denen eine Burg bei Neuburg erwähnt wird. In nur einer von ihnen – dem Hausvertrag von Pavia von 1329 – ist ausdrücklich von der „Alten Burg“ die Rede. In den drei übrigen Quellen bleibt unklar, ob die Alte Burg oder die zeitgleich existierende Stadtburg am Stadtberg (den Vorgängerbau des heutigen Schlosses) gemeint ist.

Bild: "Altenneunburch di purch" im Hausvertrag von Pavia (Quelle: Historisches Lexikon Bayerns, Bayerisches Hauptstaatsarchiv, Hausurkunde 140)

Besonders bemerkenswert ist, dass der Vertrag sowohl „Nevnburch burg und stat“ (die Stadtburg) als auch „Altenneunburch di purch“ erwähnt. Die Bezeichnung „Alte Burg“ belegt, dass dieser Name bereits im 14. Jahrhundert gebräuchlich war – und damit keinen neuzeitlichen Ursprung hat. Ob die Burg damals schon teilweise verfallen war oder wegen ihrer langen Nutzungszeit so bezeichnet wurde, bleibt offen.

Der Vertrag selbst besteht zum großen Teil aus einer Liste von Orten und Gebieten, die den jeweiligen Linien der Wittelsbacher zugewiesen wurden. Was uns heute wie eine trockene Aufzählung erscheint, war für die Zeitgenossen von großer Tragweite: Sie legte unmissverständlich fest, wer über welche Burgen, Städte, Dörfer und Ländereien herrschte – und sollte so künftige Streitigkeiten innerhalb des Hauses Wittelsbach verhindern.

Die ausdrückliche Nennung der „Alten Burg“ im Hausvertrag von Pavia macht deutlich, dass die Anlage um 1329 noch als eigenständiger und wichtiger Ort galt. Sie war also keineswegs nur ein vergessenes Relikt, sondern Teil des politischen und rechtlichen Gefüges ihrer Zeit.